
WAS GILT AKTUELL
Stand 12.01.2022
Wir befinden uns seit dem 04.12.21 in Alarmstufe II - Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen ggf. einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen.
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FFP2 Maskenpflicht besteht ab 18 Jahren in Innenräumen - nicht bei sportlicher Aktivität
Erwachsene Trainierende
innen 2G Plus*
außen 2G
Jugendliche bis 17 (keineSchüler ) + Schüler ab 17 Jahre (neu!)
innen 2G Plus*
außen 2G
Teilnehmer am Rehasport
innen & außen 2G
Beschäftigte/Trainer mit Vertrag
innen & außen 3G (bestätigter Coronatest )
Freiberufler/Ehrenamtliche
innen 2G Plus*
außen2G
Zuschauer*innen
innen& außen 2G Plus*
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Spielbetrieb
2G Plus* für alle
innen 50% der Kapazitätsgrenze
nicht immunisierte Personen
kein Training
2G Plus = Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder
PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.
*Ausnahmen*:
• Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
• Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min.
14 Tage und max. 3 Monate zurück).
• Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule
aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – (Schülerausweis gilt als Testnachweis für 12-17 Jahre auch im Februar!) - Testpflicht in den Ferien.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). Personen, für die
es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Coronatest erforderlich.
• Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. Coronatest erforderlich.